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 Haushaltssatzung / Bürgerhaushalt

Informationen zum gemeindlichen Haushalt

Gemäß § 78 GO NRW hat die Gemeinde Waldfeucht für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Eine Anlage zur Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.

Dieser enthält gemäß § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der aktuelle Haushaltsplan steht als Download zur Verfügung.

 

Bürgerhaushalt - mach mit!

In seiner Sitzung am 24. Mai 2011 hat der Rat der Gemeinde Waldfeucht einen Beschluss zur verstärkten Beteiligung der Bürger am Haushaltsverfahren gefasst:

Auf der Basis des zuletzt beschlossenen Haushaltes wird den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben,  außerhalb des formellen Beteiligungsverfahrens nach § 80 Abs. 3 GO NRW bis 15. November eines jeden Jahres Anregungen, Einwendungen, Verbesserungs- und Einsparungsvorschläge für das folgende Haushaltsjahr schriftlich bzw. per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Soweit die Eingaben zu Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen führen, sollen sie einen Finanzierungsvorschlag enthalten.

Die Eingaben werden spätestens in der letzten Sitzungsperiode des laufenden Jahres in komprimierter Form dem Haupt- und Finanzausschuss und anschließend dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und fließen so in das nachfolgende offizielle Haushaltsaufstellungsverfahren ein.

Eingaben können per Mail an Herrn Blank aber auch schriftlich bei der Gemeinde Waldfeucht, Fachbereich Finanzen, Lambertusstraße 13, 52525 Waldfeucht, eingereicht bzw. zur Niederschrift erklärt werden.

 

Rechtsgrundlagen

  • § 78 GO NRW
  • § 79 GO NRW
  • § 80 GO NRW

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Finanzen
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Johannes Blank: Fachbereichsleiter
Tel: +49 2455 399-142
E-Mail: j.blank@waldfeucht.de
Haushaltssatzung / Bürgerhaushalt

Informationen zum gemeindlichen Haushalt

Gemäß § 78 GO NRW hat die Gemeinde Waldfeucht für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Eine Anlage zur Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.

Dieser enthält gemäß § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der aktuelle Haushaltsplan steht als Download zur Verfügung.

 

Bürgerhaushalt - mach mit!

In seiner Sitzung am 24. Mai 2011 hat der Rat der Gemeinde Waldfeucht einen Beschluss zur verstärkten Beteiligung der Bürger am Haushaltsverfahren gefasst:

Auf der Basis des zuletzt beschlossenen Haushaltes wird den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben,  außerhalb des formellen Beteiligungsverfahrens nach § 80 Abs. 3 GO NRW bis 15. November eines jeden Jahres Anregungen, Einwendungen, Verbesserungs- und Einsparungsvorschläge für das folgende Haushaltsjahr schriftlich bzw. per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Soweit die Eingaben zu Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen führen, sollen sie einen Finanzierungsvorschlag enthalten.

Die Eingaben werden spätestens in der letzten Sitzungsperiode des laufenden Jahres in komprimierter Form dem Haupt- und Finanzausschuss und anschließend dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und fließen so in das nachfolgende offizielle Haushaltsaufstellungsverfahren ein.

Eingaben können per Mail an Herrn Blank aber auch schriftlich bei der Gemeinde Waldfeucht, Fachbereich Finanzen, Lambertusstraße 13, 52525 Waldfeucht, eingereicht bzw. zur Niederschrift erklärt werden.

 

Bürgerhaushalt, Haushaltsplan, Finanzen, Plan, Schulden https://service.waldfeucht.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8960/show
Fachbereich Finanzen
Lambertusstraße 13 52525 Waldfeucht

Herr

Johannes

Blank

Fachbereichsleiter

13 a

+49 2455 399-142
j.blank@waldfeucht.de