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 Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.

Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurden die 11 staatlichen Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten als dann für das Schwerbehindertenrecht (SGB XI) zuständige Behörde übertragen.

Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung in Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, Valkenburger Str. 45.

Weitergehende Hinweise zur Beantragung, Verlängerung und Verlust von Schwerbehindertenausweisen finden sie hier.

Kosten

keine

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung und Soziales
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Andrea Bürschgens: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-138
E-Mail: a.buerschgens@waldfeucht.de
Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.

Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurden die 11 staatlichen Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten als dann für das Schwerbehindertenrecht (SGB XI) zuständige Behörde übertragen.

Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung in Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, Valkenburger Str. 45.

Weitergehende Hinweise zur Beantragung, Verlängerung und Verlust von Schwerbehindertenausweisen finden sie hier.

keine

https://service.waldfeucht.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7475/show
Fachbereich Ordnung und Soziales
Lambertusstraße 13 52525 Waldfeucht

Frau

Andrea

Bürschgens

Sachbearbeiter/in

21

+49 2455 399-138
a.buerschgens@waldfeucht.de