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Personalausweis
Kurzbeschreibung
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern können Sie sich hier umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen.
Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass das Kind immer zwingend bei der Antragstellung anwesend sein muss.
Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich hingegen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für das Abholen eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, mit der Vollmacht auch zwei Erklärungen abzugeben (siehe Download).
Die Abholung des Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfolgt durch den Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen (bis 15 Jahre und 9 Monate) wird empfohlen, vorab telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, ob der Personalausweis zur Abholung bereit liegt, da in diesen Fällen kein PIN-Brief durch die Bundesdruckerei verschickt wird. Der Personalausweis kann nur vom gesetzlichen Vertreter abgeholt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist zur Abholung nicht erforderlich.
Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
- Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
- bei erstmaliger Antragstellung in Waldfeucht das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde
- bei Eheschließung das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde
- Digitales Lichtbild (Vor-Ort im Rathaus oder zertifizierter Fotodienstleister bzw. Drogeriemärkte)*
*Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr möglich, ausgedruckte Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden. Ab Donnerstag, 1. Mai 2025, sind ausschließlich digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente zulässig, um das Risiko von Manipulationen, beispielsweise "Morphing", zu verhindern. Bürger können die digitalen Lichtbilder direkt im Rathaus an den Self-Service-Terminals erstellen. Eine weitere Möglichkeit sind die Angebote von registrierten privaten Fotodienstleistern. Diese übertragen das Lichtbild digital und sicher an die Kundenzentren. Auch Drogeriemärkte bieten diesen Service an.
Für die Bilderfassung an den Self-Service-Terminals in den Kundenzentren wird eine Gebühr in Höhe von sechs Euro erhoben.
Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt und kann nur zur Beantragung eines Ausweisdokuments im Rathaus genutzt werden. Es können keine selbst erstellten digitalen Fotos, etwa mithilfe von Foto-Apps, verwendet werden.
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten
Gebühren
Euro | |
Personalausweis (nach Vollendung des 24. Lebensjahres) | 37,00 |
Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres) | 22,80 |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Digitales Lichtbild Vor-Ort Aufnahme | 6,00 |
nachträgliches Einschalten des elektronischen Identitätsnachweises | 0,00 |
Neusetzen der Geheimnummer | 0,00 |
Für alle obigen Posten gelten folgende Zusatzgebühren: | |
Beantragung außerhalb der Servicezeit | 13,00 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde | 13,00 |
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde im Inland als Auslandsdeutscher | 30,00 |
Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises | 0,00 |
Bezahlung bei Antragstellung vor Ort (Bar, EC- oder Kreditkarte)
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung und Soziales
-
- Lambertusstraße 13
- 52525 Waldfeucht
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeiter/in
-
Telefon: +49 2455 399-139
-
E-Mail: e.heffels@waldfeucht.de
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern können Sie sich hier umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen.
Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass das Kind immer zwingend bei der Antragstellung anwesend sein muss.
Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich hingegen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für das Abholen eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, mit der Vollmacht auch zwei Erklärungen abzugeben (siehe Download).
Die Abholung des Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfolgt durch den Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen (bis 15 Jahre und 9 Monate) wird empfohlen, vorab telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, ob der Personalausweis zur Abholung bereit liegt, da in diesen Fällen kein PIN-Brief durch die Bundesdruckerei verschickt wird. Der Personalausweis kann nur vom gesetzlichen Vertreter abgeholt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist zur Abholung nicht erforderlich.
Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
- Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
- bei erstmaliger Antragstellung in Waldfeucht das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde
- bei Eheschließung das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde
- Digitales Lichtbild (Vor-Ort im Rathaus oder zertifizierter Fotodienstleister bzw. Drogeriemärkte)*
*Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr möglich, ausgedruckte Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden. Ab Donnerstag, 1. Mai 2025, sind ausschließlich digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente zulässig, um das Risiko von Manipulationen, beispielsweise "Morphing", zu verhindern. Bürger können die digitalen Lichtbilder direkt im Rathaus an den Self-Service-Terminals erstellen. Eine weitere Möglichkeit sind die Angebote von registrierten privaten Fotodienstleistern. Diese übertragen das Lichtbild digital und sicher an die Kundenzentren. Auch Drogeriemärkte bieten diesen Service an.
Für die Bilderfassung an den Self-Service-Terminals in den Kundenzentren wird eine Gebühr in Höhe von sechs Euro erhoben.
Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt und kann nur zur Beantragung eines Ausweisdokuments im Rathaus genutzt werden. Es können keine selbst erstellten digitalen Fotos, etwa mithilfe von Foto-Apps, verwendet werden.
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten