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Bauantrag/ Baugenehmigung
Nach der Bauordnung NRW bedarf es zum Bau, Erweiterung, Umbau, Umnutzung usw. von baulichen Anlagen einer Baugenehmigung. Die Gemeinde Waldfeucht hat kein eigenes Bauordnungsamt. Bauanträge sind daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Heinsberg zu richten.
Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauen
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht
Zuständige Kontaktpersonen
Nach der Bauordnung NRW bedarf es zum Bau, Erweiterung, Umbau, Umnutzung usw. von baulichen Anlagen einer Baugenehmigung. Die Gemeinde Waldfeucht hat kein eigenes Bauordnungsamt. Bauanträge sind daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Heinsberg zu richten.
Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/
Serviceportal Kreisverwaltung Heinsberg - Bauanträge, Baugenehmigungen, Bauüberwachung, Abnahmen
https://service.waldfeucht.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/640531/show