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 Fundangelegenheiten

Fundsachen sind beim Fundbüro anzuzeigen und werden hier in der Regel in Verwahrung genommen. Ist der Eigentümer einer Fundsache (z. B. Ausweis) ohne Weiteres zu ermitteln, wird dieser kurzfristig informiert. Bei Gegenständen, die nicht auf den Eigentümer schließen lassen, ist die Initiative des Eigentümers gefordert. In der Regel ist eine Anfrage beim Fundbüro, bei der Polizei und, soweit es sich um Tiere handelt, beim Tierheim zu empfehlen. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab der Anzeige des Fundes. Macht der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Ist der Finder nicht interessiert, wird die Fundsache seitens des Fundbüros anderweitig verwertet.

Rechtsgrundlagen

§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kosten

Die Gebühr ist abhängig vom Wert der Fundsache und richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung und Soziales
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Fabian Görtz: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-135
E-Mail: f.goertz@waldfeucht.de
Frau Elke Heffels: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-139
E-Mail: e.heffels@waldfeucht.de
Fundangelegenheiten

Fundsachen sind beim Fundbüro anzuzeigen und werden hier in der Regel in Verwahrung genommen. Ist der Eigentümer einer Fundsache (z. B. Ausweis) ohne Weiteres zu ermitteln, wird dieser kurzfristig informiert. Bei Gegenständen, die nicht auf den Eigentümer schließen lassen, ist die Initiative des Eigentümers gefordert. In der Regel ist eine Anfrage beim Fundbüro, bei der Polizei und, soweit es sich um Tiere handelt, beim Tierheim zu empfehlen. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab der Anzeige des Fundes. Macht der Eigentümer seine Rechte innerhalb dieser Frist nicht geltend, kann der Finder die Herausgabe der Fundsache verlangen. Ist der Finder nicht interessiert, wird die Fundsache seitens des Fundbüros anderweitig verwertet.

Die Gebühr ist abhängig vom Wert der Fundsache und richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Fundsachen, Fundbüro, Fahrrad, Rad https://service.waldfeucht.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/635353/show
Fachbereich Ordnung und Soziales
Lambertusstraße 13 52525 Waldfeucht

Herr

Fabian

Görtz

Sachbearbeiter/in

20

+49 2455 399-135
f.goertz@waldfeucht.de

Frau

Elke

Heffels

Sachbearbeiter/in

3

+49 2455 399-139
e.heffels@waldfeucht.de