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 Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)

Die Leistungsbeschreibung des Landes NRW können Sie folgendem Link entnehmen: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99068007040000

Anpassungen

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die Sie benötigen:

·        ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

 

Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

·        Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID

·        Erhebungsbogen

Antrag stellen

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/

Verfahrensablauf

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

 

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

 

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

 

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung und Soziales
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Elke Heffels: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-139
E-Mail: e.heffels@waldfeucht.de
Frau Kathrin Pristat: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-134
E-Mail: k.pristat@waldfeucht.de
Frau Katrin von Birgelen: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-134
E-Mail: k.vonbirgelen@waldfeucht.de
Herr Fabian Görtz: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-135
E-Mail: f.goertz@waldfeucht.de
Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)

Die Leistungsbeschreibung des Landes NRW können Sie folgendem Link entnehmen: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99068007040000

Anpassungen

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die Sie benötigen:

·        ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

 

Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

·        Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID

·        Erhebungsbogen

Antrag stellen

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/

Verfahrensablauf

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

 

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

 

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

 

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

 

https://service.waldfeucht.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/635350/show
Fachbereich Ordnung und Soziales
Lambertusstraße 13 52525 Waldfeucht

Frau

Elke

Heffels

Sachbearbeiter/in

3

+49 2455 399-139
e.heffels@waldfeucht.de

Frau

Kathrin

Pristat

Sachbearbeiter/in

3

+49 2455 399-134
k.pristat@waldfeucht.de

Frau

Katrin

von Birgelen

Sachbearbeiter/in

3

+49 2455 399-134
k.vonbirgelen@waldfeucht.de

Herr

Fabian

Görtz

Sachbearbeiter/in

20

+49 2455 399-135
f.goertz@waldfeucht.de