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 Denkmalschutz

Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz = DSchG) vom 11. März 1980 (in Kraft seit dem 01. Juli 1980) obliegen der Denkmalschutz und die Denkmalpflege dem Land, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Maßgebend ist die Unterscheidung zwischen Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Denkmalschutz ist eine sonder-ordnungsbehördliche Tätigkeit und damit Pflichtaufgabe. Dem steht die Denkmalpflege als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe gegenüber.

Zu den Aufgaben des Denkmalschutzes ist besonders die des Erkennens und der Unterschutzstellung von Denkmälern zu nennen. Durch die Unterschutzstellung wird dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten durch Anordnung oder Verfügung ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegt oder ein solches zugelassen.

Die Erfassung der Denkmäler in einer Denkmalliste ist Aufgabe der unteren Denkmalbehörden, also der Städte und Gemeinden. Die Denkmalliste ist getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern oder beweglichen Denkmälern zu führen.

Die Aufgaben des Denkmalschutzes sind in der Gemeinde Waldfeucht umfassend erfüllt. Alle weiteren Aufgaben der unteren Denkmalbehörde, z. B. Förderung, Beratung, Unterstützung, Erforschung, können der Denkmalpflege zugerechnet werden. Hierunter sind die gemeindlichen Tätigkeiten im Rahmen der Leistungsverwaltung zu verstehen, die helfend, unterstützend, beratend und vorsorgend unter Einbeziehung der Pflege der Denkmäler zu deren Erhaltung und möglichst auch sinnvollen Nutzung führen sollen.

Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde. Alle Denkmaleigentümer wurden gebeten, die Plaketten an ihren Denkmälern anzubringen.

Die im Bereich der Gemeinde Waldfeucht eingetragenen Denkmäler / Bodendenkmäler können jederzeit bei der Gemeinde Waldfeucht eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf folgende Seiten:
https://denkmal.nrw

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Bauen
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Frances Pigula: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-124
E-Mail: f.pigula@waldfeucht.de
Herr Herbert Thißen: Fachbereichsleiter
Tel: +49 2455 399-120
E-Mail: h.thissen@waldfeucht.de
Denkmalschutz

Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz = DSchG) vom 11. März 1980 (in Kraft seit dem 01. Juli 1980) obliegen der Denkmalschutz und die Denkmalpflege dem Land, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Maßgebend ist die Unterscheidung zwischen Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Denkmalschutz ist eine sonder-ordnungsbehördliche Tätigkeit und damit Pflichtaufgabe. Dem steht die Denkmalpflege als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe gegenüber.

Zu den Aufgaben des Denkmalschutzes ist besonders die des Erkennens und der Unterschutzstellung von Denkmälern zu nennen. Durch die Unterschutzstellung wird dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten durch Anordnung oder Verfügung ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegt oder ein solches zugelassen.

Die Erfassung der Denkmäler in einer Denkmalliste ist Aufgabe der unteren Denkmalbehörden, also der Städte und Gemeinden. Die Denkmalliste ist getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern oder beweglichen Denkmälern zu führen.

Die Aufgaben des Denkmalschutzes sind in der Gemeinde Waldfeucht umfassend erfüllt. Alle weiteren Aufgaben der unteren Denkmalbehörde, z. B. Förderung, Beratung, Unterstützung, Erforschung, können der Denkmalpflege zugerechnet werden. Hierunter sind die gemeindlichen Tätigkeiten im Rahmen der Leistungsverwaltung zu verstehen, die helfend, unterstützend, beratend und vorsorgend unter Einbeziehung der Pflege der Denkmäler zu deren Erhaltung und möglichst auch sinnvollen Nutzung führen sollen.

Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde. Alle Denkmaleigentümer wurden gebeten, die Plaketten an ihren Denkmälern anzubringen.

Die im Bereich der Gemeinde Waldfeucht eingetragenen Denkmäler / Bodendenkmäler können jederzeit bei der Gemeinde Waldfeucht eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf folgende Seiten:
https://denkmal.nrw

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

 

Denkmal, Denkmale, Denkmalschutz https://service.waldfeucht.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/569573/show
Fachbereich Bauen
Lambertusstraße 13 52525 Waldfeucht

Frau

Frances

Pigula

Sachbearbeiter/in

6

+49 2455 399-124
f.pigula@waldfeucht.de

Herr

Herbert

Thißen

Fachbereichsleiter

7

+49 2455 399-120
h.thissen@waldfeucht.de