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Sperrmüll
Beschreibung
Alle Materialien, die vom Einzelstück so groß sind, dass sie nicht in das Restmüllgefäß passen und von der Abfuhr nicht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen sind generell Abfälle, die unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen und im Einzelfall z.B. Glasmaterialien; Gegenstände, an denen sich der Müllwerker verletzen kann (z.B. Nagelbretter) und schadstoffbehaftete Hölzer. Weitere Auskünfte hierzu bei der Gemeindeverwaltung -siehe unten-.
Anmeldung der Abfuhr im Online-Portal oder mittels Abrufkarte. Diese muss der Gemeinde spätestens 10 Tage vor dem Abfuhrtermin vorliegen.
Ob uns Ihre Abrufkarte erreicht hat, erfahren Sie ab 7 Tage vor dem Abfuhrtermin hier unter "Downloads".
Kleinmaterial - verpackt oder lose - ist kein Sperrmüll und wird nicht mitgenommen. Material in Säcken, Tüten und Kartons gehört nicht zum Sperrmüll.
Sperrmüll ist bis 06.00 Uhr am Abholtag bereitzustellen.
Altholz zur Verwertung wird mit separatem Fahrzeug eingesammelt.
Zusätzlich mit Berechtigungskarten der Gemeinde Selbstanlieferung von 4 m³ Sperrmüll und Altholz beim Kreis Heinsberg (Kleinanlieferplätze in Hanbusch und Rothenbach) möglich.
Pro Grundgebühr (privat/gewerblich) sind jährlich zwei Anmeldungen (bis je 3m³) frei.
Diese können sich wie folgt aufteilen:
2 x Sperrmüll zur Abholung
oder
2 x Grünschnitt zur Abholung
oder
2 x Wertkarten zur Grünschnitt-Selbstanlieferung
oder
1 x Sperrmüll zur Abholung + 1 x Grünschnitt zur Abholung
oder
1 x Sperrmüll zur Abholung + 1 x Wertkarten zur Grünschnitt-Selbstanlieferung
oder
1 x Grünschnitt zur Abholung + 1 x Wertkarten zur Grünschnitt-Selbstanlieferung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung und Soziales
-
- Lambertusstraße 13
- 52525 Waldfeucht
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeiter/in
-
Telefon: +49 2455 399-154
-
E-Mail: k.pristat@waldfeucht.de
Alle Materialien, die vom Einzelstück so groß sind, dass sie nicht in das Restmüllgefäß passen und von der Abfuhr nicht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen sind generell Abfälle, die unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen und im Einzelfall z.B. Glasmaterialien; Gegenstände, an denen sich der Müllwerker verletzen kann (z.B. Nagelbretter) und schadstoffbehaftete Hölzer. Weitere Auskünfte hierzu bei der Gemeindeverwaltung -siehe unten-.
Anmeldung der Abfuhr im Online-Portal oder mittels Abrufkarte. Diese muss der Gemeinde spätestens 10 Tage vor dem Abfuhrtermin vorliegen.
Ob uns Ihre Abrufkarte erreicht hat, erfahren Sie ab 7 Tage vor dem Abfuhrtermin hier unter "Downloads".
Kleinmaterial - verpackt oder lose - ist kein Sperrmüll und wird nicht mitgenommen. Material in Säcken, Tüten und Kartons gehört nicht zum Sperrmüll.
Sperrmüll ist bis 06.00 Uhr am Abholtag bereitzustellen.
Altholz zur Verwertung wird mit separatem Fahrzeug eingesammelt.
Zusätzlich mit Berechtigungskarten der Gemeinde Selbstanlieferung von 4 m³ Sperrmüll und Altholz beim Kreis Heinsberg (Kleinanlieferplätze in Hanbusch und Rothenbach) möglich.
Pro Grundgebühr (privat/gewerblich) sind jährlich zwei Anmeldungen (bis je 3m³) frei.
Diese können sich wie folgt aufteilen:
2 x Sperrmüll zur Abholung
oder
2 x Grünschnitt zur Abholung
oder
2 x Wertkarten zur Grünschnitt-Selbstanlieferung
oder
1 x Sperrmüll zur Abholung + 1 x Grünschnitt zur Abholung
oder
1 x Sperrmüll zur Abholung + 1 x Wertkarten zur Grünschnitt-Selbstanlieferung
oder
1 x Grünschnitt zur Abholung + 1 x Wertkarten zur Grünschnitt-Selbstanlieferung