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Haushaltssatzung / Haushaltsplan
Informationen zum gemeindlichen Haushalt
Gemäß § 78 GO NRW hat die Gemeinde Waldfeucht für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Eine Anlage zur Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.
Dieser enthält gemäß § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der aktuelle Haushaltsplan steht als Download zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- § 78 GO NRW
- § 79 GO NRW
- § 80 GO NRW
Downloads
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Finanzen
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht
Zuständige Kontaktpersonen
Informationen zum gemeindlichen Haushalt
Gemäß § 78 GO NRW hat die Gemeinde Waldfeucht für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Eine Anlage zur Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.
Dieser enthält gemäß § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der aktuelle Haushaltsplan steht als Download zur Verfügung.
https://service.waldfeucht.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8960/show
Herr
Johannes
Blank
Fachbereichsleiter
13 a