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 Wohngeld beantragen

Was ist Wohngeld und wer erhält es?

Wohnen kostet Geld – oft zu viel für diejenigen, die ein geringes Einkommen haben. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es wird als Zuschuss gezahlt.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, das hängt von drei Faktoren ab:

- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,

- der Höhe des Gesamteinkommens,

- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.

Wohngeld gibt es

- als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind,

- als Lastenzuschuss für Personen, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.

Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner berechnen. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind sehr individuell. Daher bitten wir Sie vor der Beantragung Kontakt mit uns aufzunehmen.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung und Soziales
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Andrea Bürschgens: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-138
E-Mail: a.buerschgens@waldfeucht.de