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 Ehrung von Altersjubiläen

Bürgerinnen und Bürger, die ein Altersjubiläum feiern, werden von der Gemeinde Waldfeucht zum 85. Altersjubiläum mit einem schriftlichen Glückwunsch geehrt. Zum 90., 95., 100. und jedem weiteren Altersjubiläum findet auf Wunsch ein persönlicher Besuch des Bürgermeisters statt. Falls dies nicht gewünscht ist, werden die Jubilare mit einem schriftlichen Glückwunsch geehrt.

Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen werden alle Altersjubilare um schriftliche Zustimmung zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten gebeten.

Hierzu erhalten die Jubilare im Jahr vor dem 80. Altersjubiläum bzw. bei Zuzug ein Anschreiben einschl. Rückmeldebogen, in dem sie auswählen können, inwieweit Daten weitergegeben werden sollen und ob ein Besuch des Bürgermeisters gewünscht ist.

Rechtsgrundlagen

Art. 6 DSGVO, §§ 34 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG), § 4 Meldegesetz NRW, § 4 Meldedatenübermittlungsverordnung NRW sowie Runderlass des Ministerpräsidenten vom 30.11.1982 (I B2-170—1/70)

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Jubilare mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Waldfeucht gemeldet sind.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Zentrale Dienste
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sabrina von der Loo: Sachbearbeiter/in
Tel: 02455 399-114
E-Mail: s.vonderloo@waldfeucht.de