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Rentenangelegenheiten

Beschreibung

Die Gemeinde Waldfeucht hilft Ihnen bei:

  • Anträgen auf Klärung des Versicherungskontos
  • Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
  • Anträgen auf freiwillige Beitragszahlung bzw. Anträgen auf Beitragserstattung
  • Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation
  • Anträgen auf Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten
  • Allgemeinen Informationen zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung

Auskünfte über die Leistungshöhe können nicht erteilt werden.

Anträge auf Altersrente sind wegen des Antragsverfahrens bei den Rentenversicherungsträgern möglichst maximal 3 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn zu stellen.

Um den Antragstellern längere Wartezeiten zu ersparen, werden grundsätzlich Termine vergeben.
Da die benötigten Unterlagen je nach Antrag verschieden sind, sollten diese vorab erfragt werden. Die aufgenommenen Anträge leitet die Gemeinde Waldfeucht zur Bearbeitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie zudem noch bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unter www.deutscherentenversicherung.de

Wichtige Mitteilung: Vorübergehende Einschränkung bei Rentenberatung und Rentenantragstellung

Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 1. November bis einschließlich 15. Dezember 2025 keine Termine für Rentenberatung oder Rentenanträge vergeben werden können!

Wir bitten um Ihr Verständnis und empfehlen Ihren, Ihre Anliegen außerhalb dieses Zeitraumes zu planen oder den Service der deutschen Rentenversicherung zu nutzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen