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 Anforderung von Personenstandsurkunden

Geburts-, Heirats, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.

Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese im Standesamt anfordern. Dafür müssen Sie sich mit einem Personalausweis, Reisepass oder anderem Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Es können nur Urkunden für Personen ausgestellt werden, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person abholen, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises. Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post oder E-Mail anfordern. Wir senden Ihnen die gewünschte Urkunde mit einem Gebührenbescheid über die zu zahlenden Gebühren zu.

Fristen

Für die Benutzung der bei uns geführten Personenstandsregister und der damit verbundenen Ausstellung von Personenstandsurkunden sind folgende Fristen vorgesehen:

  • Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
  • Eheregister der letzten 80 Jahre,
  • Sterberegister der letzten 30 Jahre.

Kosten

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde

Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung und Soziales
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Fabian Görtz: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-135
E-Mail: f.goertz@waldfeucht.de
Herr Bernd Görtz: Fachbereichsleiter
Tel: +49 2455 399-130
E-Mail: b.goertz@waldfeucht.de
Anforderung von Personenstandsurkunden

Geburts-, Heirats, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (auch internationale) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.

Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese im Standesamt anfordern. Dafür müssen Sie sich mit einem Personalausweis, Reisepass oder anderem Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Es können nur Urkunden für Personen ausgestellt werden, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person abholen, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises. Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post oder E-Mail anfordern. Wir senden Ihnen die gewünschte Urkunde mit einem Gebührenbescheid über die zu zahlenden Gebühren zu.

Fristen

Für die Benutzung der bei uns geführten Personenstandsregister und der damit verbundenen Ausstellung von Personenstandsurkunden sind folgende Fristen vorgesehen:

  • Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
  • Eheregister der letzten 80 Jahre,
  • Sterberegister der letzten 30 Jahre.

Kosten

  • 10,00 Euro für die erste Urkunde
  • 5,00 Euro für jede weitere Urkunde
Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Urkunde, Standesamt, Geburtenregister, Heiratsregister, Hochzeit, Ehe, Sterberegister https://service.waldfeucht.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7596/show
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Lambertusstraße 13 52525 Waldfeucht

Herr

Fabian

Görtz

Sachbearbeiter/in

20

+49 2455 399-135
f.goertz@waldfeucht.de

Herr

Bernd

Görtz

Fachbereichsleiter

3 b

+49 2455 399-130
b.goertz@waldfeucht.de