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 Gewerbe abmelden

Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird oder der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde Waldfeucht verlegt wird.

Rechtsgrundlagen

14 Gewerbeordnung (GewO)

Voraussetzungen

Die Angaben müssen vollständig gemacht werden.
Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, Ihr Ausweisdokument (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen.

Fristen

Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufgabe der Tätigkeit abmelden.
Zur rechtzeitigen Erstattung der Gewerbemeldung sind Sie somit verpflichtet.
Die Gewerbeabmeldung ist folglich innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor oder nach Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit (i. d. R. ein Monat) vorzunehmen.

Kosten

Die fristgerechte Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung und Soziales
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Katrin von Birgelen: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-134
E-Mail: k.vonbirgelen@waldfeucht.de