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Wasserhausanschluss
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Grundstücke auf denen Wasser verbraucht wird, an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzuschließen (Wasserhausanschluss). Der Wasserhausanschluss wird von der Gemeinde Waldfeucht als Betreiber des Wasserwerkes oder von einem von ihr beauftragen Unternehmen ausgeführt. Die Verlegung des Wasserhausanschlusses ist bei der Gemeindeverwaltung mindestens 14 Tage vor Ausführung zu beantragen. Bitte vergessen Sie nicht, die Anträge bei den übrigen Versorgern (z.B. Strom, Telefon, Gas) rechtzeitig zu stellen, damit die Arbeiten aller Versorger koordiniert werden können (zeitgleiche Verlegung der Versorgungsleitungen), um die Kosten möglichst gering zu halten. Der Wasserhausanschluss wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Kosten
Der Wasserhausanschluss wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Zahlungsweisen
- Überweisung
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Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Grundstücke auf denen Wasser verbraucht wird, an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung anzuschließen (Wasserhausanschluss). Der Wasserhausanschluss wird von der Gemeinde Waldfeucht als Betreiber des Wasserwerkes oder von einem von ihr beauftragen Unternehmen ausgeführt. Die Verlegung des Wasserhausanschlusses ist bei der Gemeindeverwaltung mindestens 14 Tage vor Ausführung zu beantragen. Bitte vergessen Sie nicht, die Anträge bei den übrigen Versorgern (z.B. Strom, Telefon, Gas) rechtzeitig zu stellen, damit die Arbeiten aller Versorger koordiniert werden können (zeitgleiche Verlegung der Versorgungsleitungen), um die Kosten möglichst gering zu halten. Der Wasserhausanschluss wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
https://service.waldfeucht.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7592/show