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Bordsteinabsenkung
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch den Fachbereich Bauen genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Fachbereich Bauen eine Genehmigung einzuholen. Die Arbeiten werden durch den gemeindlichen Bauhof oder durch eine von der Gemeinde beauftragte Fachfirma kostenpflichtig hergestellt. Zur Beantragung einer Bordsteinabsenkung und zur Abstimmung des dafür erforderlichen Ortstermins wenden Sie sich bitte an den zuständige/n Mitarbeiter/in des Fachbereiches Bauen.
Bei Kontakt via E-Mail hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer damit man sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Kosten
Abrechnung der tatsächlichen Kosten (nach Aufwand)
Zahlungsweisen
- Überweisung
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauen
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch den Fachbereich Bauen genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Fachbereich Bauen eine Genehmigung einzuholen. Die Arbeiten werden durch den gemeindlichen Bauhof oder durch eine von der Gemeinde beauftragte Fachfirma kostenpflichtig hergestellt. Zur Beantragung einer Bordsteinabsenkung und zur Abstimmung des dafür erforderlichen Ortstermins wenden Sie sich bitte an den zuständige/n Mitarbeiter/in des Fachbereiches Bauen.
Bei Kontakt via E-Mail hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer damit man sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
https://service.waldfeucht.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7477/show