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Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.
Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurden die 11 staatlichen Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten als dann für das Schwerbehindertenrecht (SGB XI) zuständige Behörde übertragen.
Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung in Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, Valkenburger Str. 45.
Weitergehende Hinweise zur Beantragung, Verlängerung und Verlust von Schwerbehindertenausweisen finden sie hier.
Kosten
keine
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung und Soziales
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht
Zuständige Kontaktpersonen
Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch.
Mit Wirkung vom 01.01.2008 wurden die 11 staatlichen Versorgungsämter aufgelöst und deren Aufgaben den Kreisen und kreisfreien Städten als dann für das Schwerbehindertenrecht (SGB XI) zuständige Behörde übertragen.
Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung in Heinsberg, Amt für Soziales und Senioren, Valkenburger Str. 45.
Weitergehende Hinweise zur Beantragung, Verlängerung und Verlust von Schwerbehindertenausweisen finden sie hier.
https://service.waldfeucht.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7475/show