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 Hund: Abmeldung

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde Waldfeucht verzogen ist, bei der Gemeindeverwaltung abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

Nach Verarbeitung des Vorgangs erhalten Sie einen separaten Abgabebescheid, den Sie -falls Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben- überweisen müssen.

Unterlagen

Bescheinigung des Tierarztes oder Nachweis über den Verkauf des Hundes

Zahlungsweisen

  • Überweisung

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Steueramt, Liegenschafts- und Sportangelegenheiten
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Gottfried Beiten: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-140
E-Mail: g.beiten@waldfeucht.de