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Kinderreisepass
Beim Kinderreisepass handelt es sich um einen Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.
Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Ihre Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt. Er kann maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aktualisiert oder verlängert werden. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.
Beantragung
Die Antragstellung erfolgt durch den Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder sonstiger gesetzlicher Vertreter, z .B. der Vormund).
Die Anwesenheit des Kindes ist immer zwingend erforderlich.
Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls wird ein Sorgerechtsbeschluss benötigt.
Eine Vorberatung durch die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes wird empfohlen.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Kinderreisepass bzw. Kinderausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist,
- bei erstmaliger Antragstellung in Waldfeucht das Familienbuch oder die Geburtsurkunde,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten
Abholung
Der Kinderreisepass wird direkt vor Ort gefertigt und kann nur vom gesetzlichen Vertreter in Empfang genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Kosten
Gebühr für Erstausstellung 13,00 Euro Gebühr für Aktualisierung oder Verlängerung 6,00 Euro
Zahlungsweisen
- Bezahlung bei Antragstellung vor Ort (Bar, EC- oder Kreditkarte)
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung und Soziales
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: +49 2455 399-134
E-Mail: k.vonbirgelen@waldfeucht.de
Beim Kinderreisepass handelt es sich um einen Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren.
Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Ihre Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt. Er kann maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aktualisiert oder verlängert werden. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.
Beantragung
Die Antragstellung erfolgt durch den Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder sonstiger gesetzlicher Vertreter, z .B. der Vormund).
Die Anwesenheit des Kindes ist immer zwingend erforderlich.
Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Sorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Gegebenenfalls wird ein Sorgerechtsbeschluss benötigt.
Eine Vorberatung durch die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes wird empfohlen.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Kinderreisepass bzw. Kinderausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist,
- bei erstmaliger Antragstellung in Waldfeucht das Familienbuch oder die Geburtsurkunde,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten
Abholung
Der Kinderreisepass wird direkt vor Ort gefertigt und kann nur vom gesetzlichen Vertreter in Empfang genommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Gebühr für Erstausstellung 13,00 Euro Gebühr für Aktualisierung oder Verlängerung 6,00 Euro
https://service.waldfeucht.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7273/showFrau
Katrin
von Birgelen
Sachbearbeiter/in
3
Frau
Elke
Heffels
Sachbearbeiter/in
3
Frau
Kathrin
Pristat
Sachbearbeiter/in
3