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Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Waldfeucht. In der Gemeinde Waldfeucht wird die Vergnügungssteuer hauptsächlich für den Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten erhoben.
Unterlagen
Das Aufstellen von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten ist anzumelden.
Bei Geldspielgeräten ist der Gerätename, Zulassungsnummer und Aufstellort anzugeben. Die Besteuerung erfolgt bei Geldspielgräten pro Gerät und pro Monat. Als Anlage sind die jeweiligen Zählwerksausdrucke beizufügen.
Kosten
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Finanzen
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht