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Einbürgerungen
Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
- Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)
Unterlagen
- Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
- Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
- Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
- Schulbescheinigung der Kinder
Kosten
- Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 €, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €.
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- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Ordnung und Soziales
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht
Zuständige Kontaktpersonen
Einbürgerungen
Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
- Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
- Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
- Schulbescheinigung der Kinder
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
- Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)
https://service.waldfeucht.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/635354/show
Fachbereich Ordnung und Soziales FB 3
001 Lambertusstraße 13 52525 Waldfeucht 51.068029 5.989426
Frau Elke Heffels Sachbearbeiter/in 3
+49 2455 399-139
+49 2455 40777-39
e.heffels@waldfeucht.de
Herr Fabian Görtz Sachbearbeiter/in 20
+49 2455 399-135
f.goertz@waldfeucht.de