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 Einbürgerungen

Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

  •     8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
  •     Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
  •     Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
  •     Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
  •     Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  •     Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  •     Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)

 

Unterlagen

  •     Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
  •     Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
  •     Lebenslauf
  •     Lichtbild
  •     Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
  •     Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
  •     Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
  •     Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
  •     Schulbescheinigung der Kinder

 

Kosten

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 €, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich Ordnung und Soziales
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Elke Heffels: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-139
E-Mail: e.heffels@waldfeucht.de
Herr Fabian Görtz: Sachbearbeiter/in
Tel: +49 2455 399-135
E-Mail: f.goertz@waldfeucht.de