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Zuschussantrag Altenveranstaltungen
Die Gemeinde Waldfeucht fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Seniorenveranstaltungen in allen Ortsteilen.
Voraussetzungen:
- der Zuschuss wird nur gewährt für Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind und in der Gemeinde Waldfeucht wohnen,
- die Veranstaltungen müssen für alle Personen, die die Altersvoraussetzung erfüllen, zugänglich sein,
- die Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung mit entsprechenden Belegen (Quittungen, Kassenbons, etc.) und einer aussagekräftigen Teilnehmerliste (Name, Vorname, Alter/Geburtsdatum, Anschrift) an die Gemeinde Waldfeucht -Fachbereich Ordnung und Soziales- zu richten.
Zuständige Einrichtungen
Zuständige Kontaktpersonen
Die Gemeinde Waldfeucht fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Seniorenveranstaltungen in allen Ortsteilen.
Voraussetzungen:
- der Zuschuss wird nur gewährt für Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind und in der Gemeinde Waldfeucht wohnen,
- die Veranstaltungen müssen für alle Personen, die die Altersvoraussetzung erfüllen, zugänglich sein,
- die Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung mit entsprechenden Belegen (Quittungen, Kassenbons, etc.) und einer aussagekräftigen Teilnehmerliste (Name, Vorname, Alter/Geburtsdatum, Anschrift) an die Gemeinde Waldfeucht -Fachbereich Ordnung und Soziales- zu richten.
https://service.waldfeucht.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/635352/show