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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- die Regelaltersgrenze vollendet haben,
oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamts der Gemeinde Waldfeucht. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.
Rechtsgrundlagen
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
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Zuständige Einrichtung
Sozialamt
Gemeinde Waldfeucht
Lambertusstraße 13
52525 Waldfeucht
Zuständige Kontaktpersonen
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- die Regelaltersgrenze vollendet haben,
oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamts der Gemeinde Waldfeucht. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
https://service.waldfeucht.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/569572/show