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Haushaltssatzung / Bürgerhaushalt
Beschreibung
Informationen zum gemeindlichen Haushalt
Gemäß § 78 GO NRW hat die Gemeinde Waldfeucht für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Eine Anlage zur Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.
Dieser enthält gemäß § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der aktuelle Haushaltsplan steht als Download zur Verfügung.
Bürgerhaushalt - mach mit!
In seiner Sitzung am 24. Mai 2011 hat der Rat der Gemeinde Waldfeucht einen Beschluss zur verstärkten Beteiligung der Bürger am Haushaltsverfahren gefasst:
Auf der Basis des zuletzt beschlossenen Haushaltes wird den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, außerhalb des formellen Beteiligungsverfahrens nach § 80 Abs. 3 GO NRW bis Ende September 2024 Anregungen, Einwendungen, Verbesserungs- und Einsparungsvorschläge für das folgende Haushaltsjahr 2025 schriftlich bzw. per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Soweit die Eingaben zu Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen führen, sollen sie einen Finanzierungsvorschlag enthalten.
Die Eingaben werden spätestens in der letzten Sitzungsperiode des laufenden Jahres in komprimierter Form dem Haupt- und Finanzausschuss und anschließend dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und fließen so in das nachfolgende offizielle Haushaltsaufstellungsverfahren ein.
Der aktuelle Haushaltsplan 2024 kann im Serviceportal der Gemeinde Waldfeucht (service.waldfeucht.de) unter dem Suchbegriff „Bürgerhaushalt“ eingesehen werden. Hier wird die Möglichkeit zu Anregungen, Einwendungen, Verbesserungs- und Einsparungsvorschlägen – wie vorstehend beschrieben – per E-Mail geboten.
Diese können aber auch schriftlich bei der Gemeinde Waldfeucht, Fachbereich Finanzen, Lambertusstraße 13, 52525 Waldfeucht, eingereicht bzw. hier (Zimmer 16) zur Niederschrift erklärt werden.
- § 78 GO NRW
- § 79 GO NRW
- § 80 GO NRW
Kämmerei
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Finanzen
-
- Lambertusstraße 13
- 52525 Waldfeucht
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Fachbereichsleiter
-
Telefon: +49 2455 399-142
-
E-Mail: j.blank@waldfeucht.de
Informationen zum gemeindlichen Haushalt
Gemäß § 78 GO NRW hat die Gemeinde Waldfeucht für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Eine Anlage zur Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.
Dieser enthält gemäß § 79 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der aktuelle Haushaltsplan steht als Download zur Verfügung.
Bürgerhaushalt - mach mit!
In seiner Sitzung am 24. Mai 2011 hat der Rat der Gemeinde Waldfeucht einen Beschluss zur verstärkten Beteiligung der Bürger am Haushaltsverfahren gefasst:
Auf der Basis des zuletzt beschlossenen Haushaltes wird den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, außerhalb des formellen Beteiligungsverfahrens nach § 80 Abs. 3 GO NRW bis Ende September 2024 Anregungen, Einwendungen, Verbesserungs- und Einsparungsvorschläge für das folgende Haushaltsjahr 2025 schriftlich bzw. per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Soweit die Eingaben zu Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen führen, sollen sie einen Finanzierungsvorschlag enthalten.
Die Eingaben werden spätestens in der letzten Sitzungsperiode des laufenden Jahres in komprimierter Form dem Haupt- und Finanzausschuss und anschließend dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt und fließen so in das nachfolgende offizielle Haushaltsaufstellungsverfahren ein.
Der aktuelle Haushaltsplan 2024 kann im Serviceportal der Gemeinde Waldfeucht (service.waldfeucht.de) unter dem Suchbegriff „Bürgerhaushalt“ eingesehen werden. Hier wird die Möglichkeit zu Anregungen, Einwendungen, Verbesserungs- und Einsparungsvorschlägen – wie vorstehend beschrieben – per E-Mail geboten.
Diese können aber auch schriftlich bei der Gemeinde Waldfeucht, Fachbereich Finanzen, Lambertusstraße 13, 52525 Waldfeucht, eingereicht bzw. hier (Zimmer 16) zur Niederschrift erklärt werden.
- § 78 GO NRW
- § 79 GO NRW
- § 80 GO NRW