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Bordsteinabsenkung
Beschreibung
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch den Fachbereich Bauen genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Fachbereich Bauen eine Genehmigung einzuholen. Die Arbeiten werden durch den gemeindlichen Bauhof oder durch eine von der Gemeinde beauftragte Fachfirma kostenpflichtig hergestellt. Zur Beantragung einer Bordsteinabsenkung und zur Abstimmung des dafür erforderlichen Ortstermins wenden Sie sich bitte an den zuständige/n Mitarbeiter/in des Fachbereiches Bauen.
Bei Kontakt via E-Mail hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer damit man sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Abrechnung der tatsächlichen Kosten (nach Aufwand)
Überweisung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bauen
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- Lambertusstraße 13
- 52525 Waldfeucht
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
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Position: Sachgebietsleiter
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Telefon: +49 2455 399-122
-
E-Mail: a.geffers@waldfeucht.de
Eine Absenkung der öffentlichen Nebenanlagen kann durch den Fachbereich Bauen genehmigt werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dies zulassen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Für die erforderlichen Arbeiten ist beim Fachbereich Bauen eine Genehmigung einzuholen. Die Arbeiten werden durch den gemeindlichen Bauhof oder durch eine von der Gemeinde beauftragte Fachfirma kostenpflichtig hergestellt. Zur Beantragung einer Bordsteinabsenkung und zur Abstimmung des dafür erforderlichen Ortstermins wenden Sie sich bitte an den zuständige/n Mitarbeiter/in des Fachbereiches Bauen.
Bei Kontakt via E-Mail hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer damit man sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
https://service.waldfeucht.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7477/show