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Kanalhausanschluss

Beschreibung

Gemäß Entwässerungssatzung der Gemeinde Waldfeucht ist jedes bebaute Grundstück unterirdisch mit einer Grundstücksanschlussleitung an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen. Diese Leitung wird durch den Bauhof der Gemeinde oder durch beauftrage Unternehmen für Kanalbaumaßnahmen hergestellt. Der Anschlussnehmer leistet Kostenersatz, der in der jeweils gültigen Abwassergebührensatzung festgelegt ist.
Eine eventuelle Verstopfung ist vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu beseitigen. Teilweise liegen bereits Kanalhausanschlüsse bis auf dem jeweiligen Grundstück. Wenn Unterlagen über die Lage vorhanden sind, können diese beim Fachbereich Bauen angefordert werden.

Bei der Beantragung zur Herstellung eines Hausanschlusses sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antrag zur Herstellung eines Kanalhausanschlusses.
  • Lageplan (von Maßstab 1:100 bis Maßstab  1:500) mit Eintragung der Anschlusshöhe an der Grundstücksgrenze und die Lage des Hausanschlusses an der Grenze. 

Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Gebühren erhoben. Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach der Abwassergebührensatzung der Gemeinde Waldfeucht.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen