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Melde- und Lebensbescheinigungen

Beschreibung

Häufig werden schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache oder durch Bevollmächtigung einer dritten Person erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.

Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers Gebühren

9,00 Euro für behördliche oder private Zwecke, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei

Bezahlung bei Antragstellung vor Ort (Bar, EC- oder Kreditkarte)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen