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Personalausweis

Kurzbeschreibung

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.

Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich hier umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen.

Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass das Kind immer zwingend bei der Antragstellung anwesend sein muss.

Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich hingegen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für das Abholen eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, mit der Vollmacht auch zwei Erklärungen abzugeben (siehe Download).

Die Abholung des Personalausweises für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erfolgt durch den Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen (bis 15 Jahre und 9 Monate) wird empfohlen, vorab telefonisch oder per E-Mail nachzufragen, ob der Personalausweis zur Abholung bereit liegt, da in diesen Fällen kein PIN-Brief durch die Bundesdruckerei verschickt wird. Der Personalausweis kann nur vom gesetzlichen Vertreter abgeholt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist zur Abholung nicht erforderlich.

Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Benötigte Unterlagen:

  • Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist, oder
  • Reisepass beziehungsweise Kinderausweis
  • bei erstmaliger Antragstellung in Waldfeucht das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde
  • bei Eheschließung das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren

  • Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
  • den/die Personalausweis(e) oder Reisepass(e) des/der Sorgeberechtigten

Gebühren 

  Euro
Personalausweis (nach Vollendung des 24. Lebensjahres) 37,00
Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres)  22,80 
vorläufiger Personalausweis 10,00 
nachträgliches Einschalten des elektronischen Identitätsnachweises  0,00
Neusetzen der Geheimnummer   0,00
   

 Für alle obigen Posten gelten folgende Zusatzgebühren: 

 
Beantragung außerhalb der Servicezeit  13,00 
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde 13,00 
Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde im Inland als  Auslandsdeutscher 30,00
   
Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises  0,00 

 

Bezahlung bei Antragstellung vor Ort (Bar, EC- oder Kreditkarte)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen