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Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) / Meldewesen, Ab-, An- und Ummeldungen

Kurzbeschreibung

Grundsätzlich muss man sich innerhalb von 14 Tagen nach Umzug innerhalb Deutschlands beim Bürgeramt ummelden.
Dies geht nun auch elektronisch - bequem von zu Hause, jederzeit, also auch außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgeramts.
Alles was man dazu benötigt, ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone.

Beschreibung

Wenn Sie in die Gemeinde Waldfeucht ziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen an- bzw. ummelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in das Ausland verziehen. Bei Familien braucht nur eine betroffene Person zu erscheinen.
Ziehen Sie in eine Wohnung ein, die nicht Ihnen gehört, benötigen Sie für die Anmeldung eine Bestätigung des Wohnungsgebers.
Für volljährige Personen (auch Kinder und Ehegatten) ist eine Vollmacht erforderlich. Außerdem benötigen Sie Personalausweis oder Reisepass jeder betroffenen Person. Pfleger und Betreuer benötigen den Gerichtsbeschluss.
Vor-Ort im Rathaus ist eine Terminabsprache erforderlich.

 

Wie funktioniert das?

Ganz einfach:
Mit dem Personalausweis meldet man sich, falls nicht schon geschehen, bei einem Portal wie z.B. der "Bund-ID" an. Über dieses Portal ist sichergestellt, dass nur Sie und kein anderer Behördenangelegenheiten für Sie online wahrnehmen kann. Haben Sie das erledigt, können Sie über die Seite www.wohnsitzanmeldung.de die Ummeldung Ihres Wohnsitzes nach Waldfeucht oder innerhalb von Waldfeucht vornehmen.

Was benötige Ich genau?

Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie also:

  • ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN (grundsätzlich können dies mittlerweile alle Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürger)
  • ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle (z.B. ab iPhone 7, Samsung Galaxy 6. Also nahezu alle Handys, die jünger sind als 5-6 Jahre. Eine Übersicht gibt es hier) oder ein Kartenlesegerät
  • die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
  • ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID

Hier finden Sie ein Erklärvideo, welches den Prozess anschaulich beschreibt.

Häufig gestellte Fragen:

  • Das ist mir zu kompliziert, wo bekomme ich Hilfe?
    Die erstmalige Einrichtung der Bund-ID und der ungewohnte Umgang mit der Online-Ausweisfunktion kann abschrecken, das ist aber überhaupt nicht schlimm. Wir helfen gerne! Buchen Sie hier einen Termin im Bürgeramt Gildehof unter der Rubrik "Bund-ID anlegen", und wir machen das gemeinsam. Mit Ihnen und Ihrem Smartphone.Und ist erst einmal ein Konto bei der Bund-ID angelegt, können Sie auch alle anderen online verfügbaren Dienstleistungen fortan bequem und öffnungszeitenunabhängig von überall erledigen, wie z.B. die Beantragung eines Führungszeugnisses oder Untersuchungsberechtigungsscheins. Es gibt bereits Hunderte Onlinedienstleistungen, Und wöchentlich kommen neue hinzu.

  • Wie läuft der Anmeldeprozess in der App ab?
    Die einzelnen Schritte können Sie hier nachlesen.

  • Ich habe meine PIN vergessen / Meine Online-Ausweisfunktion ist nicht freigeschaltet
    Sie können im Bürgeramt Gildehof jederzeit zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin Ihre PIN zurücksetzen oder die Ausweisfunktion freischalten lassen

  • Was kostet die elektronische Wohnsitzanmeldung?
    Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist, wie auch die normale Anmeldung in unserem Bürgeramt, gebührenfrei.

  • Kann ich mich auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel ummelden?
    Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist aktuell noch im Pilotbetrieb. Der elektronische Aufenthaltstitel wird derzeit noch nicht unterstützt.

  • Wo finde ich weitere Informationen?
    Auf den Seiten des Personalausweisportals und des Portals für die elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie bei Bedarf weitere Informationen zu den umfangreichen Möglichkeiten der Online-Ausweisfunktion oder zur eWA.

 

§ 17 Abs. I Bundesmeldegesetz

  • NFC-Fähiges Smartphone
  • Personalausweis oder eID-Karte für Unionsbürger
  • Wohnungsgeberbestätigung (bei Mietern)

Innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.

  • Sofort (Ummeldeprozess)
  • Ca. 10 Tage bis zur Zusendung des neuen Adressaufklebers für den Personalausweis oder Reisepass

Gebührenfrei