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Bauantrag/ Baugenehmigung
Beschreibung
Nach der Bauordnung NRW bedarf es zum Bau, Erweiterung, Umbau, Umnutzung usw. von baulichen Anlagen einer Baugenehmigung. Die Gemeinde Waldfeucht hat kein eigenes Bauordnungsamt. Bauanträge sind daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Heinsberg zu richten.
Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Bauen
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- Lambertusstraße 13
- 52525 Waldfeucht
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiter/in
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Telefon: +49 2455 399-124
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E-Mail: f.pigula@waldfeucht.de
Nach der Bauordnung NRW bedarf es zum Bau, Erweiterung, Umbau, Umnutzung usw. von baulichen Anlagen einer Baugenehmigung. Die Gemeinde Waldfeucht hat kein eigenes Bauordnungsamt. Bauanträge sind daher direkt an die Baugenehmigungsbehörde beim Kreis Heinsberg zu richten.
Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie weitere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/
Serviceportal Kreisverwaltung Heinsberg - Bauanträge, Baugenehmigungen, Bauüberwachung, Abnahmen
https://service.waldfeucht.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/640531/show