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Vergnügungssteuer
Beschreibung
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Waldfeucht. In der Gemeinde Waldfeucht wird die Vergnügungssteuer hauptsächlich für den Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten erhoben.
Das Aufstellen von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten ist anzumelden.
Bei Geldspielgeräten ist der Gerätename, Zulassungsnummer und Aufstellort anzugeben. Die Besteuerung erfolgt bei Geldspielgräten pro Gerät und pro Monat. Als Anlage sind die jeweiligen Zählwerksausdrucke beizufügen.
Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Finanzen
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- Lambertusstraße 13
- 52525 Waldfeucht
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