Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Einbürgerungen

Beschreibung

Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

  •     Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
  •     Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
  •     Lebenslauf
  •     Lichtbild
  •     Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
  •     Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
  •     Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
  •     Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
  •     Schulbescheinigung der Kinder

 

  •     8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
  •     Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
  •     Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
  •     Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
  •     Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  •     Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  •     Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)

 

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 €, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen