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Einbürgerungen
Beschreibung
Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
- Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
- Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
- Schulbescheinigung der Kinder
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
- Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)
- Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 €, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung und Soziales
-
- Lambertusstraße 13
- 52525 Waldfeucht
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeiter/in
-
Telefon: +49 2455 399-139
-
E-Mail: e.heffels@waldfeucht.de
-
-
Position: Sachbearbeiter/in
-
Telefon: +49 2455 399-135
-
E-Mail: f.goertz@waldfeucht.de
Einbürgerungen
Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
- Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
- Lebenslauf
- Lichtbild
- Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
- Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
- Schulbescheinigung der Kinder
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
- Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)
https://service.waldfeucht.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/635354/show
Fachbereich Ordnung und Soziales FB 3
001 Lambertusstraße 13 52525 Waldfeucht 51.068029 5.989426
Frau Elke Heffels Sachbearbeiter/in 3
+49 2455 399-139
+49 2455 40777-39
e.heffels@waldfeucht.de
Herr Fabian Görtz Sachbearbeiter/in 20
+49 2455 399-135
f.goertz@waldfeucht.de