BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Zuschussantrag Altenveranstaltungen
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Waldfeucht fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Seniorenveranstaltungen in allen Ortsteilen.
Voraussetzungen:
- der Zuschuss wird nur gewährt für Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind und in der Gemeinde Waldfeucht wohnen,
- die Veranstaltungen müssen für alle Personen, die die Altersvoraussetzung erfüllen, zugänglich sein,
- die Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung mit entsprechenden Belegen (Quittungen, Kassenbons, etc.) und einer aussagekräftigen Teilnehmerliste (Name, Vorname, Alter/Geburtsdatum, Anschrift) an die Gemeinde Waldfeucht -Fachbereich Ordnung und Soziales- zu richten.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung und Soziales
-
- Lambertusstraße 13
- 52525 Waldfeucht
-
- Sozialamt
-
- Lambertusstraße 13
- 52525 Waldfeucht
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeiter/in
-
Telefon: +49 2455 399-137
-
E-Mail: m.beenen@waldfeucht.de
Die Gemeinde Waldfeucht fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Seniorenveranstaltungen in allen Ortsteilen.
Voraussetzungen:
- der Zuschuss wird nur gewährt für Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind und in der Gemeinde Waldfeucht wohnen,
- die Veranstaltungen müssen für alle Personen, die die Altersvoraussetzung erfüllen, zugänglich sein,
- die Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung mit entsprechenden Belegen (Quittungen, Kassenbons, etc.) und einer aussagekräftigen Teilnehmerliste (Name, Vorname, Alter/Geburtsdatum, Anschrift) an die Gemeinde Waldfeucht -Fachbereich Ordnung und Soziales- zu richten.
https://service.waldfeucht.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/635352/show