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Rentenanträge, -beratung
Kurzbeschreibung
Rentenversicherungsangelegenheiten
Beschreibung
Die Gemeinde Waldfeucht hilft Ihnen bei:
- Anträgen auf Klärung des Versicherungskontos
- Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Anträgen auf freiwillige Beitragszahlung bzw. Anträgen auf Beitragserstattung
- Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation
- Anträgen auf Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten
- Allgemeinen Informationen zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung
Auskünfte über die Leistungshöhe können nicht erteilt werden.
Anträge auf Altersrente sind wegen des Antragsverfahrens bei den Rentenversicherungsträgern möglichst maximal 3 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn zu stellen.
Um den Antragstellern längere Wartezeiten zu ersparen, werden grundsätzlich Termine vergeben.
Da die benötigten Unterlagen je nach Antrag verschieden sind, sollten diese vorab erfragt werden. Die aufgenommenen Anträge leitet die Gemeinde Waldfeucht zur Bearbeitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie zudem noch bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unter www.deutscherentenversicherung.de
Zuständige Einrichtungen
- Deutsche Rentenversicherung Service-Zentrum Aachen
-
- Benediktinerstraße 39
- 52066 Aachen
-
- Telefon:
+49 0241 89461-01 - Fax:
+49 2141 8946-1961 - E-Mail:
service-zentrum.aachen@drv-rheinland.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Position: Sachbearbeiter/in
-
Telefon: +49 2455 399-138
-
E-Mail: a.buerschgens@waldfeucht.de
Rentenversicherungsangelegenheiten
Die Gemeinde Waldfeucht hilft Ihnen bei:
- Anträgen auf Klärung des Versicherungskontos
- Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Anträgen auf freiwillige Beitragszahlung bzw. Anträgen auf Beitragserstattung
- Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation
- Anträgen auf Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten
- Allgemeinen Informationen zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung
Auskünfte über die Leistungshöhe können nicht erteilt werden.
Anträge auf Altersrente sind wegen des Antragsverfahrens bei den Rentenversicherungsträgern möglichst maximal 3 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn zu stellen.
Um den Antragstellern längere Wartezeiten zu ersparen, werden grundsätzlich Termine vergeben.
Da die benötigten Unterlagen je nach Antrag verschieden sind, sollten diese vorab erfragt werden. Die aufgenommenen Anträge leitet die Gemeinde Waldfeucht zur Bearbeitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie zudem noch bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unter www.deutscherentenversicherung.de